Leserbrief an gefaengnisseelsorge.net


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Besuchsituation in Justizvollzugsanstalten zu Corona-Zeiten

Die Monate des Lockdown waren geprägt von einem strikten Besuchsverbot in den Justizvollzugsanstalten. In dieser Zeit wurde in einigen JVA´en Skype-Telefonie möglich. Ebenso konnte vermehrt per Telefon Kontakt zu Angehörgen über die Sozialarbeit gehalten werden. In den letzten Wochen wurden die Besucherräume umgebaut. Besuche sind nur noch hinter Trennscheiben möglich. Für Privatbesuche der Gefangenen sind neu 2 Besucher zugelassen. Die vier Besuchsstunden für einen Strafgefangenen im Monat sind auf eine Stunde reduziert worden. Es darf zusätzlich ein Baby/Kleinkind im Alter bis zu 12 Monaten mitgebracht werden. Die Besucher für Privatbesuche und Skype-Besuche müssen dem engsten Familienkreis angehören. Dazu zählen die Eltern, Geschwister, Großeltern sowie die Partnerin der Gefangenen und eigene Kinder. Der Besuch von Freunden ist im Moment nur möglich, wenn keine nahen Angehörigen den Besuch wahrnehmen. Die Besuchsregelungen im Gefängnis sind in den Bundesländern und in den einzelnen JVA´en unterschiedlich geregelt.